Genau hingeschaut: Stiftungsmanagement vs. Vermögensverwaltung

Genau hingeschaut: Stiftungsmanagement vs. Vermögensverwaltung

Von Michael Rheindorf

Die deutsche Sprache ist für uns immer wieder faszinierend: Wir lieben es, in Satzungen durch passende Formulierungen den Spielraum für ihr Handeln so zu definieren, wie es unsere Stifterinnen und Stifter sich wünschen. Wir sind aber ein absoluter Gegner des Missbrauchs von Mehrdeutigkeiten, um uns einen Vorteil zu verschaffen. Hier sagen wir, warum.

Schon in der Kindheit habe ich das persönlich sehr geliebt. Eines meiner Lieblingsspiele war das Spiel „Teekesselchen“. Bei diesem Spiel – für alle die, die es nicht kennen – beschreibt man dem Mitspieler ein Wort, das zwei- oder sogar mehrdeutig ist. Beispiele: „Mein Teekesselchen kann leuchten.“  – „Mein Teekesselchen kann man essen.“ Lösung: Die Birne, als Glühbirne in der Lampe und als Obst.

Mehrdeutigkeit

Soweit der lustige Teil der Mehrdeutigkeit von Worten. Im Alltag führt sie allerdings nicht selten zu Missverständnissen – von sprachlichen Schwierigkeiten in der Übersetzung ganz zu schweigen. Uns bei Rheindorf Stiftungsmanagement und unsere Kooperationspartner stört vor allem der bewusste Missbrauch von Mehrdeutigkeit. Bestes Beispiel: Stiftungsmanagement vs. Vermögensmanagement.

Gerade im Non-Profit-Bereich im Allgemeinen und im Stiftungsbereich im Speziellen werden „Fachbegriffe“ bewusst oder unbewusst falsch benutzt. Stiftungsmanagement beispielsweise ist vergleichbar mit einem Unternehmensmanagement, unterscheidet sich davon in wesentlichen Belangen aber grundlegend.

Stiftungsmanagement vs. Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung dagegen ist eine Abteilung eines Kreditinstitutes oder eine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Die Vermögensverwaltung umfasst die laufende Überwachung, Anlage und Verwaltung des Vermögens eines Kunden. Dennoch wird von vielen Banken, Sparkassen und Vermögensverwaltungen und sogar den Medien Stiftungsmanagement mit der Vermögensverwaltung gleichgesetzt. Das ist eindeutig falsch. Das Stiftungsmanagement eines Vermögensverwalters dient i.d.R. ausschließlich der Verwaltung des Vermögens in Form von Anlagestrategie und -umsetzung. Stiftungsmanagement dagegen bedient sich zahlreicher Managementmethoden, dient der Führung und der Erfüllung der Stiftungszwecke und umfasst Stiftungsrecht, Stiftungssteuerrecht, Zusammenarbeit mit den Organen, Rechnungslegung und Bilanzierung sowie der Vermögensanlage.

Ein weiteres Wort, das gerne falsch verwendet wird, ist „Stiftungsfonds“. Für Banken und Vermögensanlagewelt ist ein Stiftungsfonds ein für die Belange von gemeinnützigen und vermögensverwaltenden Stiftungen ausgelegtes Anlageprodukt. Für einen Stiftungsmanager ist ein Stiftungsfonds ein Unterkonto zum Stiftungskapital. Auf diesem Konto kann man beispielsweise Zustiftungen Dritter als separates Sondervermögen führen und damit unter dem Dach einer bestehenden Stiftung einen unbürokratischen Weg für kleinere Stifter ermöglichen – zum Beispiel in der Stiftung Deutsche Stiftungskultur.

Die Rheindorf Stiftungsmanagement legt großen Wert auf die Details. Die Trennung der fachlichen Begrifflichkeiten ist gerade bei Stiftungen sehr wichtig. Denn ein gutes Stiftungsmanagement sollte immer von der reinen Vermögensverwaltung, auch im Sinne einer Nonprofit Governance, getrennt sein. Das führt nachhaltig zum Erfolg. Sprechen Sie mit uns, wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrer erfolgreichen Stiftung.

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