Bereits „vor Corona“ war es für zahlreiche Vereine schwierig, sich dem Mitgliederschwund entgegen zu stemmen, Helferinnen und Helfer aus den eigenen Reihen für Projekte und Veranstaltungen zu mobilisieren oder alle Positionen in den Vorständen zu besetzen und die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber auch noch zur gemeinsamen Vorstandsarbeit zu motivieren.
Wie Untersuchungen zeigen, hat sich diese Situation in der Pandemie noch einmal verschärft, auch und gerade bei den „Führungspersönlichkeiten“. So manche hat sicherlich in den letzten Monaten die Erfahrung gemacht, dass es auch ganz gut ohne ehrenamtliche Verpflichtungen und bürokratische Herausforderungen geht. Das macht es für die weiterhin Aktiven in den Vereinen nicht gerade leichter.
Herz & Kompass nimmt diese Situation zum Anlass, eine dreiteilige Blogreihe zu veröffentlichen, in der verschiedene Strategien und Maßnahmen behandelt werden, wenn man diese Situation nicht klaglos hinnehmen will (Teil 1: Entgegenstemmen), sich versucht mit dieser zu arrangieren (Teil 2: Handeln) oder, wenn alles nichts nutzt, zumindest sauber abzuarbeiten, damit man nicht „am Ende“ unwissentlich in Haftungsfallen stolpert (Teil 3: Abwickeln).
Teil 2: Handeln
Im ersten Teil unserer Reihe haben wir uns damit beschäftigt, was Vereinsvorstände tun können, um eine drohende Auflösung ihres Vereins zu verhindern. Dabei haben wir uns zunächst auf solche Dinge konzentriert, durch die Vereine ihre Strukturen so ertüchtigen können, damit alles so bleiben kann, wie man es vorher gewohnt war.
Doch was ist zu tun, wenn alle diese Bemühungen ins Leere gelaufen sind und man der Wahrheit ins Auge schauen muss: Wir schaffen es so nicht mehr?
Wenn zwei Vereine Schwierigkeiten haben, ausreichend Mitglieder, Vorstände, finanzielle Ressourcen und sonstige Mittel für ihren laufenden Vereinsbetrieb zu finden, es aber einem anderen Verein (oder Vereinen) in ihrer Nähe ähnlich geht, dann könnte man auch einmal darüber nachdenken, ob man nicht in Teilbereichen kooperiert oder über eine bloße Zusammenarbeit hinaus sogar rechtlich zusammenrückt.
Zugegeben, je nachdem ob es aus der Vergangenheit sportliche Rivalitäten oder menschliche Animositäten gibt, kann dies ein emotional aufgeladenes und schwieriges Thema sein. Doch auch wenn vielen Vereinsvertretern dies nicht immer vor Augen liegt: Egal welche Zwecke Vereine verfolgen und wo sie in Deutschland ihren Sitz haben – alle kämpfen mit den gleichen Problemen, unterliegen aber auch denselben Regeln und Gesetzen. Das birgt Chancen, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten.
Hier ist an drei Maßnahmen zu denken:
Gründung einer gemeinsamen Service“gesellschaft“ / Auslagerungen von administrativen Aufgaben an externe Dienstleister
Wenn die administrativen Aufgaben bei Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Steuererklärung und Antragswesen für Fördermittel und deren Abwicklung die vorhandenen Kräfte eines Vereins derartig binden, dass diese auszubrennen drohen und auch kein Ersatz im eigenen Verein in Sicht ist, könnte man über eine Team-Lösung mit einem oder sogar mehreren Vereinen am gleichen Ort nachdenken wie man das aus dem Sportbereich sehr häufig bei Spielgemeinschaften kennt. Eine Verwaltungskraft auf Minijob-Basis, die dann die Mitgliederverwaltung und den Beitragseinzug für mehrere durchführt und dann anteilig von den beteiligten Vereinen getragen wird, ein Hausmeister oder eine Reinigungskraft, die mehrere Liegenschaften betreuen oder sogar eine Geschäftsführerposition für alle gemeinsam. Dabei kann ein Verein diese Rolle (Arbeitgeberfunktion, Koordination der hauptamtlichen Kräfte etc) für alle anderen übernehmen oder es wird eine zusätzliche Einheit wie eine GbR, GmbH oder ein Verein gegründet, die oder der dann für alle tätig werden kann.
Wenn man den Aufwand scheut, eine eigene Gesellschaft mit eigenem Personal zu gründen, kann man natürlich auch Einzelaufgaben an externe Dienstleister wie den HELFERRAT mit seiner Zentralen Geschäftsstelle auslagern. Wichtig ist aber, dass die Satzung dies erlaubt und der Vorstand weiterhin seine Kontrollfunktion beibehält, sich also nur von lästigen Tätigkeiten entlastet, trotzdem aber noch Bescheid weiß und gegebenenfalls eingreifen kann.
Ausgliederung einzelner „funktionierender“ Abteilungen als neuer Verein
Manchmal kann es auch vorkommen, dass ein Verein als Ganzes keine Zukunft hat, sehr wohl aber Teilbereiche von diesem. Sei es, weil hier ein aktuelles kulturelles Thema, eine Trendsportart oder auch einfach ein gutes Team auf Abteilungsebene zusammenarbeitet. Wenn diese Abteilung für sich entscheidet, an anderer Stelle neu zu gründen, kann diese Aktivität aus dem Verein herausgelöst werden. Wichtig: Das gilt nicht für etwaig vorhandene Vermögenswerte wie finanzielle Mittel, Immobilien oder Sachmittel. Diese gehören dem Altverein und können nicht einfach mitgenommen werden. Formal müssen die scheidenden Mitglieder einen komplett neuen Verein gründen und dort von vorne anfangen. Ob sie zusätzlich im alten Verein verbleiben können oder wollen (Stichwort: Vereinsschädigendes Verhalten) hängt sicherlich von den individuellen Umständen der Trennung ab.
(Teil-)Fusionen mit anderen Vereinen
Wenn es nicht um den Austritt einer ganzen Abteilung oder lediglich eine lose Zusammenarbeit geht, kann auch eine rechtliche Verschmelzung eine Idee für die Zukunft sein. Dabei sollten aber neben den kulturellen Aspekten, die es in den beteiligten Vereinen anzugehen gilt, vor allem nicht die erheblichen rechtlichen und steuerlichen Hürden unterschätzt werden, insbesondere wenn es bestehende Arbeits- oder Mietverträge gibt oder die Vereine unterschiedlich hohe Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten haben. Die Begleitung durch juristische Fachleute ist dabei unerlässlich.
Wenn aber auch all diese Aktivitäten ins Leere laufen, bleibt den Vereinsverantwortlichen nichts anderes übrig, als die Schritte für eine Auflösung des Vereins einzuleiten. Um hier nicht auf der „Zielgeraden“ noch in Probleme zu geraten, gilt es aber, verschiedene Punkte sorgfältig abzuarbeiten. Damit beschäftigt sich Teil 3: Abwickeln unserer Blogreihe.